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   BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07   

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BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07 (https://dejure.org/2008,30493)
BPatG, Entscheidung vom 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07 (https://dejure.org/2008,30493)
BPatG, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 27 W (pat) 135/07 (https://dejure.org/2008,30493)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist die angemeldete Bezeichnung nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, weil sie selbst unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) nicht geeignet ist, von den Abnehmern der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer werden in der Kennzeichnung nämlich keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie nur einen für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt hat (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer werden in der Kennzeichnung nämlich keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie nur einen für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt hat (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer werden in der Kennzeichnung nämlich keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie nur einen für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt hat (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer werden in der Kennzeichnung nämlich keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie nur einen für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt hat (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Die durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2) Abnehmer werden in der Kennzeichnung nämlich keinen Hinweis auf die Herkunft der beanspruchten Waren aus einem bestimmten Unternehmen sehen, weil sie nur einen für die beanspruchten Waren im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt hat (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1153 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; BGH, GRUR 2001, 162, 163 m. w. N. - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist die angemeldete Bezeichnung nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, weil sie selbst unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) nicht geeignet ist, von den Abnehmern der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist die angemeldete Bezeichnung nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, weil sie selbst unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) nicht geeignet ist, von den Abnehmern der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist die angemeldete Bezeichnung nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, weil sie selbst unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) nicht geeignet ist, von den Abnehmern der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 21.02.2008 - 27 W (pat) 135/07
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist die angemeldete Bezeichnung nach § 37 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG mangels jeglicher Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen, weil sie selbst unter Zugrundelegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1995, 408 [409] - PROTECH; BGH GRUR 2001, 413, 415 - SWATCH) nicht geeignet ist, von den Abnehmern der beanspruchten Waren und Dienstleistungen als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. EuGH MarkenR 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler, WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] - Philips/Remington; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 520/23
    (4) Selbst beim vergleichbaren Begriff "Werkstatt" ist der Verkehr seit langem daran gewöhnt, dass dieser - insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten Bestandteilen - nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 522/23
    (4) Selbst beim vergleichbaren Begriff "Werkstatt" ist der Verkehr seit langem daran gewöhnt, dass dieser - insbesondere in Kombination mit weiteren vorangestellten Bestandteilen - nicht mehr nur mit traditionellen handwerklichen Leistungen und den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 30.11.2023 - 26 W (pat) 521/23
    den von Handwerkern produzierten Waren verbunden ist, sondern vielmehr gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet wird (BPatG 29 W (pat) 556/20 - Architekturwerkstatt; 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
  • BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 556/20
    Vielmehr wird "Werkstatt" gerade auch in Verbindung mit Dienstleistungen verwendet und hierbei als Einrichtung, Veranstaltung oder Portal sowie Arbeitsstätte bzw. jegliche Art von Arbeitsraum verstanden (vgl. u. a. BPatG, Beschluss vom 08.06.2005, 25 W (pat) 30/04 - Gesundheitswerkstatt.de; Beschluss vom 21.02.2008, 27 W (pat) 135/07 - Wasserwerkstatt; Beschluss vom 17.12.2009, 25 W (pat) 65/08 - Linuxwerkstatt; Beschluss vom 27.09.2011, 27 W (pat) 582/10 - Medienwerkstatt - Coburg).
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